Die Regeln werden derzeit wieder überarbeitet und vermutlich erfahren wir wieder sehr kurzfristig vom Bayerischen Skiverband, welche Regeln konkret für Trainings und Skikurse gelten. Die Erfahrung aus den letzten Neufassungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordung lehrt uns, dass die richtige Interpretation ein bis zwei Tage in Anspruch nimmt. Wir halten uns an die Handlungshilfen des DSV und BSV, sowie des Bayerischen Landessportverbandes.

Sicher ist schon jetzt, dass wir am Skihang in Neukirchen (inkl. Gletscheralpe und Schlittenhang) die 2G-Regel einhalten müssen. Im Vergleich zur ursprünglich angekündigten 2G-Plus Regel ist das zumindest ein Lichtblick für den Wintersport.

Hierfür werden wir VOR dem Betreten des abgesperrten Geländes die Nachweise kontrollieren. Haltet hierfür bitte eure Nachweise und einen Personalausweis oder Reisepass bereit. Ohne Nachweise werden wir euch den Zutritt zum Gelände nicht gestatten. Eine Ausnahmeregelung besteht für Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten.

Achtung: 2G gilt „zur eigenen sportlichen Betätigung“, d.h. Zuschauer müssen weiterhin 2G-Plus einhalten… (15. BayIfSMV)

Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht auf allen Begegnungsflächen (Liftschlange, Parkplatz, Toiletten, Kassenschlange, etc.). Bitte unterstützt uns und tragt die Maske lieber ein paar Meter länger, als nötig.

Wenn wir was neues wissen, geben wir euch hier und auf unserer Facebook Seite zeitnah Bescheid.