Die Gemeinde Lautertal weist darauf hin, dass wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens am Skilift – wie in den letzten Jahren auch – eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet wurde.

Die Zufahrt zum Skilift erfolgt über die Mühlenstraße, zurück zur Hauptstraße geht es über den Kaulleitenweg. Beachtet bitte auch das halbseitige Halteverbot in den beiden Straßen.

Sehr geehrte Anwohner der Mühlenstraße,
sehr geehrte Neukirchner,
sehr geehrte Nutzer des Skilifts Neukirchen,

bitte beachten Sie für die Dauer des Skiliftbetriebes, die erlassene Einbahnstraßenregelung
und das halbseitige Halteverbot in der Mühlenstraße und dem Kaulleitenweg.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Gemeindeverwaltung Lautertal

Karte mit eingezeichneten Verkehrszeichen für die Einbahnstraßenregelung in Neukirchen, Lautertal

Quelle: https://gemeindelautertal.kommunenfunk.de/messages/